ZUKUNFT STEUERN. FACHBERATER DStV e.V.

Fachberater/in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

Jeder Mandant sollte sich mit der Frage beschäftigen, wie das Vermögen in der nächsten Generation fortgeführt werden soll. Dieser Entschluss ist nicht nur emotional schwierig. Für die Verwaltung des betrieblichen Vermögens fehlt oftmals die nächste Generation oder erscheint für eine Unternehmensführung ungeeignet. Auch das private Vermögen zu verteilen, kann schwierige Entscheidungen erfordern. Deshalb werden die nötigen Entscheidungen nicht selten aufgeschoben. Tritt der Ernstfall ein, wird es sehr schwierig, die bisherigen Abläufe aufrechtzuerhalten. Unternehmer, die darauf vorbereitet sind, haben einen klaren Vorteil.

Ob Unternehmensnachfolge, Vermögensübergang oder schwierige private Vermögensverhältnisse – als DStV-Fachberater/in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sind Sie bestens auf die Zukunftsfragen Ihrer Mandanten vorbereitet. Als Testamentsvollstrecker sichern Sie dem Erblasser nicht nur seinen testamentarischen Willen, sondern begleiten auch die ordnungsgemäße Abwicklung seines Nachlasses.

In ihrem Beitrag für das Verbandsorgan "Die Steuerberatung" 7-8/2024 (S. 272) befassen sich Referent StB Thomas Terhaag und StB Peter Meier (beide Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)) mit dem Thema Steuerberater als Testamentsvollstrecker des Mandanten – wertvoll in mehrfacher Hinsicht. Eine spannende Lektüre für alle zukünftigen Fachberater/innen in diesem Bereich. Direkt zum Beitrag kommen Sie HIER.

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