Informationen zum Fachberater-Konzept
Die Einführung des Fachberater-Konzepts erfolgte unter dem Eindruck zunehmender Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge, einer damit einhergehenden gestiegenen Nachfrage nach spezialisierter Beratung, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufsfreiheit und einer traditionell liberalen Verbandsauffassung zur Werbung.Aufgrund der DStV-Fachberater-Richtlinien verleiht der DStV folgende Fachberater-Bezeichnungen:
- Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
(vormals Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) - Fachberater/-in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Mediation (DStV e.V.) oder Mediator/-in (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Rating (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für internationale Rechnungslegung (DStV e.V.)
Auch die Ratsuchenden profitieren: von permanent aktuell gehaltenem Wissen und besserer Orientierung im Beratermarkt. Möglicherweise werden bestimmte Beratungsthemen auch erst durch die Spezialisierung nachgefragt. Zudem kann sich die Kanzlei im Markt unterscheidbar machen und gegenüber anderen Wettbewerbern wie Unternehmensberatern positionieren.
Mit dem Fachberater-Konzept gewährleistet der DStV eine hohe Qualität und eine bundeseinheitliche Wiedererkennbarkeit für Spezialisierungshinweise neben Angeboten der Industrie- und Handelskammern oder anderer privater Anbieter.
Nicht vergessen werden darf, dass spezialisierte Kanzleien attraktive Arbeitgeber sind. Denn sie dokumentieren zukunftsorientiertes Handeln und Freude an permanenter Entwicklung.