ZUKUNFT STEUERN. FACHBERATER DStV e.V.

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Die DStV-Fachberaterbezeichnung wurde bereits 2008 als berufsrechtlich zulässig anerkannt. DStV und BStBK hatten sich hierzu auf eine übereinstimmende Sichtweise verständigt, die am 31.03.2008 durch die Bundeskammerversammlung bestätigt wurde. Damit wurden auch diejenigen Voraussetzungen festgelegt, unter denen das Führen der Bezeichnung zu Werbezwecken jedenfalls zulässig ist: Die DStV-Fachberaterbezeichnung darf nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Steuerberater“ erfolgen. Das bedeutet, dass die vom DStV verliehene Fachberaterbezeichnung von der Berufsbezeichnung und dem Namen des Steuerberaters räumlich deutlich abgesetzt veröffentlicht werden muss: Bei Geschäftspapieren zum Beispiel in der Seitenleiste oder in der Fußleiste. Handelt es sich um die Geschäftsunterlagen mehrerer Berufsangehöriger, von denen nur einer die Fachberaterbezeichnung führt, muss in der Fußleiste oder in der Seitenleiste bei der Nennung der Fachberaterbezeichnung der Name des Berufsangehörigen hinzugefügt werden. Außerdem ist die Fachberaterbezeichnung mit dem Zusatz „(DStV e.V.)“ zu führen.
Diese gemeinsame Auffassung von BStBK und DStV wurde höchstrichterlich bestätigt. Mit Urteil vom 23.2.2010 (Az. VII R 24/09) hat der Bundesfinanzhof für die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)" entschieden, dass Steuerberater die Fachberaterbezeichnung für vereinbare Tätigkeiten führen dürfen, wenn sie diese räumlich von der Berufsbezeichnung absetzen. Mit Beschluss vom 09.06.2010 (Az. 1 BvR 1198/10) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Entscheidung bestätigt (Vergleiche inzwischen auch: § 9 Abs. 3 BOStB in der Fassung vom 8.9.2010).

Wir stellen Ihnen in den Downloads ein Muster für die Gestaltung von Geschäftsbriefbögen und Visitenkarten am Beispiel einer Einzelpraxis und einer Steuerberatungsgesellschaft zur Verfügung. Eine rechtsverbindliche Entscheidung im Einzelfall bleibt allerdings der zuständigen Steuerberaterkammer vorbehalten.

Hinweis: Der "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)" wurde zum 1. Januar 2017 in den "Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)" umbenannt. Näheres finden Sie in den FAQ.
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