ZUKUNFT STEUERN. FACHBERATER DStV e.V.

Die Pflichtfortbildungen des Deutschen Steuerberaterinstituts e.V.

Bereits vom DStV anerkannte Fachberater (DStV e.V.) und Steuerberater, die es nach einem erfolgreichen Lehrgang noch werden wollen, sind ab dem Folgejahr auf das Jahr des Lehrgangsende zur Pflichtfortbildung verpflichtet. Es sind insgesamt zehn Zeitstunden auf dem jeweiligen Fachgebiet zu absolvieren. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um vom DStV nach § 5 DStV-Fachberaterrichtlinien anerkannte Pflichtfortbildungen für Fachberater (DStV e.V.) handelt.
Vergewissern Sie sich bitte vor Besuch der von Ihnen gewählten Fortbildungsveranstaltung, dass diese vom DStV nach § 5 DStV-FBR für das jeweilige Fachgebiet anerkannt sind. Die entsprechende Auskunft erhalten Sie direkt vom Veranstalter.

Für die vom DStI angebotenen Pflichtfortbildungen für Fachberater (DStV e.V.) werden regelmäßig die erforderlichen Anträge auf Fortbildungsanerkennung nach § 5 DStV-FBR beim DStV gestellt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!

Neben Präsenzseminaren bietet das DStI seit 2020 auch Pflichtfortbildungen für Fachberater (DStV e.V.) im komfortablen Online-Format an: Zweieinhalbstündige Kompaktseminare lassen sich so unkompliziert in Ihren beruflichen Alltag integrieren.
Das Herzstück der Präsenzveranstaltungen hingegen ist der persönliche Kontakt zu Kollegen und Referenten. Neben dem persönlichen fachlichen Austausch haben Sie außerdem einen zeitlichen Vorteil, Sie erledigen Ihre Pflichtfortbildung in einem Rutsch: Freitags von 15 Uhr bis 19 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 15 Uhr. Mit Top-Referenten und Verpflegung!

Fortbildungsanbieter, die selbst Pflichtfortbildungen für Fachberater (DStV e.V.) anbieten möchten, entnehmen bitte den Akkreditierungs-Richtlinien alle hierfür erforderlichen Informationen.
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