Informationen zum Fachberater-Konzept des DStV
Das Fachberater-Konzept wurde aufgrund der Zunahme der Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge sowie einer gestiegenen Nachfrage nach spezialisierter Beratung eingeführt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufsfreiheit und eine traditionell liberale Verbandsauffassung zur Werbung machte dies allerdings erst möglich.Den DStV-Fachberater-Richtlinien nach verleiht der DStV folgende Fachberater-Bezeichnungen:
- Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
(vormals Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) - Fachberater/-in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Mediation (DStV e.V.) oder Mediator/-in (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Rating (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für internationale Rechnungslegung (DStV e.V.)
- Fachberater/-in für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.)
Mit dem Fachberater-Konzept gewährleistet der DStV eine hohe Qualität der Beratung und des Wissenstranfers sowie einen bundeseinheitlichen Wiedererkennungsgaranten in der Spezialisierung neben all den Angeboten der Industrie- und Handelskammern oder anderer privater Anbieter.
Hinzu kommt, dass spezialisierte Kanzleien attraktive Arbeitgeber sind: Sie zeichnen sich durch zukunftsorientiertes Handeln und der Freude an permanenter Entwicklung aus.