ZUKUNFT STEUERN. FACHBERATER DStV e.V.

Die Anerkennung als Fachberater (DStV e.V.)

Steuerberater und alle natürlichen Personen nach § 3 Steuerberatungsgesetz, die einen Fachberater-Lehrgang erfolgreich absolviert haben, können beim Deutschen Steuerberaterverband (e.V.) einen Antrag auf Anerkennung als Fachberater (DStV e.V.) stellen.

Füllen Sie dazu das Antragsformular sowie die Anlagen 1 und 2 aus. Als angehender Fachberater für Mediation (DStV e.V.) nutzen Sie bitte das Antragsformular für Mediation.

In den Anlagen 1 und 2, den sog. Falllisten, beschreiben Sie bitte die von Ihnen bearbeiteten praktischen Fälle. Dem Antrag sind hierzu zusätzlich aussagekräftige Unterlagen in Kopie beizufügen. Diese sollten die von Ihnen zuvor beschriebenen persönlichen Beratungsleistungen widerspiegeln bzw. untermauern. Beachten Sie bitte auch: Aus den von Ihnen eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Fälle zum Zeitpunkt der Antragstellung in den letzten drei Jahren von Ihnen persönlich bearbeitet worden sind.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben!

Die wichtigsten Fragen zu Inhalt und Umfang der praktischen Fälle beantwortet unser Merkblatt. Es enthält weitergehende Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle mit beispielhaften Aufzählungen geeigneter Tätigkeiten.

Ein Hinweis: Das Anerkennungsverfahren kann insgesamt ca. sechs bis sieben Wochen in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, es müssen keine weiteren Unterlagen nachgefordert werden!
  • Informatives
    Diese Gründe sprechen für die Positionierung als Fachberater.
  • Fachberater-Richtlinien
    DStV-Vorgaben zum Erwerb der Fachberater-Bezeichnung.
  • Fördermöglichkeiten
    Vielfältige Förderung - alles ist möglich.