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Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen stehen Steuerberater vor besonderen Herausforderungen, da die Branche stark reguliert ist und spezifische steuerliche Regelungen gelten. Sie beraten Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und andere Gesundheitsdienstleister in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dazu gehört die Optimierung der Praxisführung und die Beratung bei Investitionsentscheidungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abrechnung mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern. Steuerberater unterstützen bei der Erstellung von Abrechnungen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie helfen, Abrechnungsfehler zu vermeiden und sorgen dafür, dass alle Leistungen korrekt und vollständig abgerechnet werden.

Darüber hinaus beraten Steuerberater im Gesundheitswesen bei der Praxisnachfolge und -übernahme. Sie unterstützen bei der Bewertung der Praxis und der Verhandlung von Kaufverträgen. Auch die Finanzierung der Übernahme und die steuerliche Gestaltung spielen eine wichtige Rolle.

Sie haben Interesse an dieser Fachrichtung und möchten weitere Informationen erhalten? Schreiben Sie uns gerne eine E-MAIL.

Hier finden Sie die geltenden DStV-Fachberater-Richtlinien sowie nachfolgend eine Übersicht über die im Fachlehrgang für das Gesundheitswesen zu vermittelnden erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse:


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