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Online-Seminar: Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung

30.04.2026 09:00 - 11:45 Uhr Pflichtfortbildungen Online 2,5 h (§ 5 FBR)

  • Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung
    Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)
    Thema
    Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung
    Die Unternehmensfortführung im Insolvenzeröffnungsverfahren ist für die Zukunft des insolventen Mandanten weichenstellend. U. a. gilt es mit dem Ziel des Erhalts der Sanierungschancen, den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten und in diesem Zusammenhang auch Beziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern zu stabilisieren, dies mit Verantwortlichkeiten nicht nur des Mandanten, sondern auch des vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. - im Fall der vorläufigen Eigenverwaltung - des vorläufigen Sachwalters. Unvermeidbar ist in diesem Zusammenhang, dass Verbindlichkeiten begründet und Betriebskosten entrichtet werden. Das praktische Bedürfnis ist jedenfalls gegeben. Doch wie ist dies alles rechtlich einzuordnen? Wer darf unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten eingehen und Zahlungen leisten? In welcher Rolle befindet sich der Steuerberater des Mandanten? Bisweilen ist zu beobachten, dass gelebte Praxis und rechtliche Rahmenbedingungen nicht immer einhergehen – ein neuralgischer Punkt, auf den sich das Seminar konzentriert.

    Themenschwerpunkte:

    - Unternehmensfortführung im Eröffnungsverfahren - Definition und Anwendungsfälle
    - Beispiele: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung im Eröffnungsverfahren und insolvenzrechtliche Klassifizierung
    - Kompetenzrahmen: Schuldner und vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Rechtsinhaberschaft
    o Befugnis zur Begründung von Verbindlichkeiten
    o Verfügungsbefugnis
    o Auswirkungen auf das Hauptverfahren (Zahlung nach Insolvenzeröffnung)
    o Starker vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Kostenzusagen
    o Einzelermächtigung
    o Treuhandkontenmodell
    o Haftungsgefahren
    - Kompetenzrahmen: eigenverwaltender Schuldner und vorläufiger Sachwalter
    o Rechtsinhaberschaft
    o Befugnis zur Begründung von Verbindlichkeiten
    o Verfügungsbefugnis
    o Auswirkungen auf das Hauptverfahren (Zahlung nach Insolvenzeröffnung)
    o Starker vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Kostenzusagen
    o Einzelermächtigung
    o Treuhandkontenmodell
    o Haftungsgefahren
    - Bedeutung für die Schlussrechnungslegung
  • Programmpunkt Preis
  • Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung 120,00 €

Die Gebühren verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen USt.

Die Tagungsgebühren beinhalten Seminarunterlagen, die Ihnen in elektronischer Form als Download bereitgestellt werden.

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis drei Tage vor dem Seminar möglich. Bei einer späteren Stornierung wird eine Pauschale von 80 € / Tag erhoben.

Die vollumfängliche Teilnahme an dieser Fortbildung wird Ihnen mit 2,5 Zeitstunden im Sinne von § 5 der Fachberater-Richtlinien anerkannt.

Programmpunkte / Referent(en)

30.04.2026 09:00 - 11:45 Uhr
Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung

30.04.2026 09:00 - 11:45 Uhr,

Online-Seminar: Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung

Pflichtfortbildungen Online

Inhalte

  • Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung
    Dipl.-Rechtspflegerin Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)
    Thema
    Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung
    Die Unternehmensfortführung im Insolvenzeröffnungsverfahren ist für die Zukunft des insolventen Mandanten weichenstellend. U. a. gilt es mit dem Ziel des Erhalts der Sanierungschancen, den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten und in diesem Zusammenhang auch Beziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern zu stabilisieren, dies mit Verantwortlichkeiten nicht nur des Mandanten, sondern auch des vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. - im Fall der vorläufigen Eigenverwaltung - des vorläufigen Sachwalters. Unvermeidbar ist in diesem Zusammenhang, dass Verbindlichkeiten begründet und Betriebskosten entrichtet werden. Das praktische Bedürfnis ist jedenfalls gegeben. Doch wie ist dies alles rechtlich einzuordnen? Wer darf unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten eingehen und Zahlungen leisten? In welcher Rolle befindet sich der Steuerberater des Mandanten? Bisweilen ist zu beobachten, dass gelebte Praxis und rechtliche Rahmenbedingungen nicht immer einhergehen – ein neuralgischer Punkt, auf den sich das Seminar konzentriert.

    Themenschwerpunkte:

    - Unternehmensfortführung im Eröffnungsverfahren - Definition und Anwendungsfälle
    - Beispiele: Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung im Eröffnungsverfahren und insolvenzrechtliche Klassifizierung
    - Kompetenzrahmen: Schuldner und vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Rechtsinhaberschaft
    o Befugnis zur Begründung von Verbindlichkeiten
    o Verfügungsbefugnis
    o Auswirkungen auf das Hauptverfahren (Zahlung nach Insolvenzeröffnung)
    o Starker vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Kostenzusagen
    o Einzelermächtigung
    o Treuhandkontenmodell
    o Haftungsgefahren
    - Kompetenzrahmen: eigenverwaltender Schuldner und vorläufiger Sachwalter
    o Rechtsinhaberschaft
    o Befugnis zur Begründung von Verbindlichkeiten
    o Verfügungsbefugnis
    o Auswirkungen auf das Hauptverfahren (Zahlung nach Insolvenzeröffnung)
    o Starker vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter
    o Kostenzusagen
    o Einzelermächtigung
    o Treuhandkontenmodell
    o Haftungsgefahren
    - Bedeutung für die Schlussrechnungslegung

Gebühr

  • Programmpunkt Preis
  • Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung 120,00 €

Die Gebühren verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen USt.

Die Tagungsgebühren beinhalten Seminarunterlagen, die Ihnen in elektronischer Form als Download bereitgestellt werden.

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis drei Tage vor dem Seminar möglich. Bei einer späteren Stornierung wird eine Pauschale von 80 € / Tag erhoben.

Die vollumfängliche Teilnahme an dieser Fortbildung wird Ihnen mit 2,5 Zeitstunden im Sinne von § 5 der Fachberater-Richtlinien anerkannt.

Programmpunkte / Referent(en)

30.04.2026 09:00 - 11:45 Uhr
Besonderheiten bei der Betriebsfortführung nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und in der vorläufigen Eigenverwaltung