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Online-Seminar: Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16

22.05.2026 09:00 - 11:45 Uhr Pflichtfortbildungen Online 2,5 h (§ 5 FBR)

  • Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16
    Robin Rademacher, M.Sc.
    1) BGH-Urteil vom 26.01.2017: Verschärfung Steuerberaterhaftung in der Krise
    a) Pflicht des Steuerberaters:
    i) muss die bei der Jahresabschlusserstellung gegen einen Ansatz von Fortführungswerten nach § 252 I Nr. 2 HGB ggf. bestehenden Bedenken ausräumen vom Mandanten nachvollziehbar ausräumen lassen
    ii) Hinweispflicht auf Insolvenzantragsgründe bei offenkundigen Anhaltspunkten, die der Steuerberater aus dem Mandatsverhältnis erhält
    b) Prüfungshandlungen des Steuerberaters:
    i) bspw. anhand Einsicht und Nachvollzug in Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystems des Mandanten (IDW ES 16)
    ii) im Zweifelsfall Einholen/Erstellen einer insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose inkl. integrierter Planungsrechnung, die Bestandteil der Fortführungsprognose nach § 252 I Nr. 2 HGB ist (IDW S11)
    c) Folge: Haftung auf Insolvenzverschleppungsschaden
    2) IDW ES 16
    a) Rechtliche Grundlagen: § 1 StaRUG, § 91 II AktG, BGH-Urteil vom 06.06.1994
    b) Adressatenkreis
    c) Ziel und Anforderungen an Krisenfrüherkennung
    d) Definition „fortbestandsgefährdende Entwicklung“ und „wesentlicher Unsicherheit“ i.Z.m. § 252 I Nr. 2 HGB
    e) Ausgestaltung KFE
    f) Ausgestaltung KM
    g) Unternehmensplanung als hervorgehobener Bestandteil der KFE
    h) Skalierbarkeit
    3) IDW S 11
    a) Finanzstatus und Finanzplan (als Grundlage zur Beurteilung von Insolvenzantragsgründen)
    i) Zahlungseinstellung vs.
    ii) Zahlungsstockung
    b) Fortbestehensprognose
    i) Prognosezeitraum
    ii) Definition „überwiegende Wahrscheinlichkeit“
    iii) Fortschreibung der Fortbestehensprognose
    4) Zusammenfassung: Bedeutung der Unternehmensplanung für IDW ES 16, IDW S11 und § 252 I Nr. 2 HGB
  • Programmpunkt Preis
  • Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16 120,00 €

Die Gebühren verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen USt.

Die Tagungsgebühren beinhalten Seminarunterlagen, die Ihnen in elektronischer Form als Download bereitgestellt werden.

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis drei Tage vor dem Seminar möglich. Bei einer späteren Stornierung wird eine Pauschale von 80 € / Tag erhoben.

Die vollumfängliche Teilnahme an dieser Fortbildung wird Ihnen mit 2,5 Zeitstunden im Sinne von § 5 der Fachberater-Richtlinien anerkannt.

Programmpunkte / Referent(en)

22.05.2026 09:00 - 11:45 Uhr
Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16

22.05.2026 09:00 - 11:45 Uhr,

Online-Seminar: Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16

Pflichtfortbildungen Online

Inhalte

  • Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16
    Robin Rademacher, M.Sc.
    1) BGH-Urteil vom 26.01.2017: Verschärfung Steuerberaterhaftung in der Krise
    a) Pflicht des Steuerberaters:
    i) muss die bei der Jahresabschlusserstellung gegen einen Ansatz von Fortführungswerten nach § 252 I Nr. 2 HGB ggf. bestehenden Bedenken ausräumen vom Mandanten nachvollziehbar ausräumen lassen
    ii) Hinweispflicht auf Insolvenzantragsgründe bei offenkundigen Anhaltspunkten, die der Steuerberater aus dem Mandatsverhältnis erhält
    b) Prüfungshandlungen des Steuerberaters:
    i) bspw. anhand Einsicht und Nachvollzug in Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystems des Mandanten (IDW ES 16)
    ii) im Zweifelsfall Einholen/Erstellen einer insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose inkl. integrierter Planungsrechnung, die Bestandteil der Fortführungsprognose nach § 252 I Nr. 2 HGB ist (IDW S11)
    c) Folge: Haftung auf Insolvenzverschleppungsschaden
    2) IDW ES 16
    a) Rechtliche Grundlagen: § 1 StaRUG, § 91 II AktG, BGH-Urteil vom 06.06.1994
    b) Adressatenkreis
    c) Ziel und Anforderungen an Krisenfrüherkennung
    d) Definition „fortbestandsgefährdende Entwicklung“ und „wesentlicher Unsicherheit“ i.Z.m. § 252 I Nr. 2 HGB
    e) Ausgestaltung KFE
    f) Ausgestaltung KM
    g) Unternehmensplanung als hervorgehobener Bestandteil der KFE
    h) Skalierbarkeit
    3) IDW S 11
    a) Finanzstatus und Finanzplan (als Grundlage zur Beurteilung von Insolvenzantragsgründen)
    i) Zahlungseinstellung vs.
    ii) Zahlungsstockung
    b) Fortbestehensprognose
    i) Prognosezeitraum
    ii) Definition „überwiegende Wahrscheinlichkeit“
    iii) Fortschreibung der Fortbestehensprognose
    4) Zusammenfassung: Bedeutung der Unternehmensplanung für IDW ES 16, IDW S11 und § 252 I Nr. 2 HGB

Gebühr

  • Programmpunkt Preis
  • Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16 120,00 €

Die Gebühren verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen USt.

Die Tagungsgebühren beinhalten Seminarunterlagen, die Ihnen in elektronischer Form als Download bereitgestellt werden.

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis drei Tage vor dem Seminar möglich. Bei einer späteren Stornierung wird eine Pauschale von 80 € / Tag erhoben.

Die vollumfängliche Teilnahme an dieser Fortbildung wird Ihnen mit 2,5 Zeitstunden im Sinne von § 5 der Fachberater-Richtlinien anerkannt.

Programmpunkte / Referent(en)

22.05.2026 09:00 - 11:45 Uhr
Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16