Online-Seminar: Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16
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Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16
Robin Rademacher1) BGH-Urteil vom 26.01.2017: Verschärfung Steuerberaterhaftung in der Krise
a) Pflicht des Steuerberaters:
i) muss die bei der Jahresabschlusserstellung gegen einen Ansatz von Fortführungswerten nach § 252 I Nr. 2 HGB ggf. bestehenden Bedenken ausräumen vom Mandanten nachvollziehbar ausräumen lassen
ii) Hinweispflicht auf Insolvenzantragsgründe bei offenkundigen Anhaltspunkten, die der Steuerberater aus dem Mandatsverhältnis erhält
b) Prüfungshandlungen des Steuerberaters:
i) bspw. anhand Einsicht und Nachvollzug in Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystems des Mandanten (IDW ES 16)
ii) im Zweifelsfall Einholen/Erstellen einer insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose inkl. integrierter Planungsrechnung, die Bestandteil der Fortführungsprognose nach § 252 I Nr. 2 HGB ist (IDW S11)
c) Folge: Haftung auf Insolvenzverschleppungsschaden
2) IDW ES 16
a) Rechtliche Grundlagen: § 1 StaRUG, § 91 II AktG, BGH-Urteil vom 06.06.1994
b) Adressatenkreis
c) Ziel und Anforderungen an Krisenfrüherkennung
d) Definition „fortbestandsgefährdende Entwicklung“ und „wesentlicher Unsicherheit“ i.Z.m. § 252 I Nr. 2 HGB
e) Ausgestaltung KFE
f) Ausgestaltung KM
g) Unternehmensplanung als hervorgehobener Bestandteil der KFE
h) Skalierbarkeit
3) IDW S 11
a) Finanzstatus und Finanzplan (als Grundlage zur Beurteilung von Insolvenzantragsgründen)
i) Zahlungseinstellung vs.
ii) Zahlungsstockung
b) Fortbestehensprognose
i) Prognosezeitraum
ii) Definition „überwiegende Wahrscheinlichkeit“
iii) Fortschreibung der Fortbestehensprognose
4) Zusammenfassung: Bedeutung der Unternehmensplanung für IDW ES 16, IDW S11 und § 252 I Nr. 2 HGB
- Programmpunkt Preis
- Bedeutung der Krisenfrüherkennung inkl. Unternehmensplanung für die Going-Concern-Prämisse unter Berücksichtigung des IDW ES 16 120,00 €
Die Gebühren verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen USt.
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Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis drei Tage vor dem Seminar möglich. Bei einer späteren Stornierung wird eine Pauschale von 80 € / Tag erhoben.
Die vollumfängliche Teilnahme an dieser Fortbildung wird Ihnen mit 2,5 Zeitstunden im Sinne von § 5 der Fachberater-Richtlinien anerkannt.
Programmpunkte / Referent(en)
22.05.2026 09:00 - 11:45 Uhr
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